12.03.2010 09:53 (624 x gelesen)
Bekanntmachung
des Ergebnisses der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Mutzschen
vom 07. März 2010
Gesamtergebnis
Wahlberechtigte insgesamt: 1861
Wähler (innen) insgesamt: 861
Ungültige Stimmzettel: 39
Gültige Stimmen: 822
1. Davon entfallene gültige Stimmen bei der oben bezeichneten Wahl auf
Wahlvorschlag Bewerber des Wahlvorschlages gültige Stimmen Familienname, Vornamen, Beruf oder Stand, Anschrift
Graf Graf, Carsten 805
Bürgermeister
Bahnhofstraße 63, 04688 Mutzschen
Gaudlitz, Andreas 6
Versicherungsmakler
Hauptstraße 2, 04688 Mutzschen
Blasko, Hannelore 2
Sekretärin
Florian – Geyer – Siedlung 1 A, 04688 Mutzschen
Richter, Steffen 2
Geschäftsführer
Deditz Nr. 6, 04685 Nerchau
Adomßent, Joachim 1
arbeitslos
Böhlitzer Weg 8, 04688 Mutzschen
Böckler, Wolfgang 1
Angestellter
Schafsweg 38, 04688 Mutzschen
Müller, Kai 1
Rechtsanwalt
Dorfstraße 1 B, 04688 Mutzschen
Richter, Hans-Frieder 1
Arzt
Hauptstraße 28, 04688 Mutzschen
Ulbricht, Jens 1
Elektromeister
Grimmaische Straße 50, 04688 Mutzschen
Weigelt, Gero 1
Serviceingenieur
Grimmaische Straße 39, 04688 Mutzschen
Wilhelm, Holger 1
Geschäftsführer
Florian – Geyer – Siedlung 2 C, 04688 Mutzschen
2. Damit wird festgestellt, dass CarstenGraf mit 805 gültigen Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat und somit zum Bürgermeister gewählt ist.
3. Rechtlicher Hinweis:
Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber, und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann gemäß § 54 KomWO i. V. m. § 25 KomWG innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses unter Angabe eines Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Kommunalamt des Landratsamtes des Landkreises Leipzig, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna Einspruch einlegen.
Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur
dann zulässig, wenn ihm eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf
Wahlberechtigte beitreten.
Das Ergebnis wurde in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Mutzschen am
08. März 2010 festgestellt.
Die Bekanntmachung erfolgt als Notbekanntmachung nach der Bekanntmachungssatzung der Stadt Mutzschen in der aktuell gültigen Fassung. Zusätzlich erfolgt der Abdruck im Mutzschener Anzeiger Ausgabe April 2010.
Die Fristen und Termine richten sich nach dem Aushang an den Bekanntmachungstafeln.
Mutzschen, 09.März 2010
Carsten Graf
Bürgermeister Siegel

