Stadtratsbeschlüsse : Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2009
11.06.2009 16:37 (561 x gelesen)
Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2009
Beschluss Nr. 288/02/09- 294/02/09
Beschluss Nr.: 288/02/09
Der Stadtrat der Stadt Mutzschen hebt die Beschlüsse Nr.: 274/11/08 vom 18.11.2008 und 279/12/08 vom 09.12.2008 auf.
Beschluss Nr.: 289/02/09
Der Stadtrat der Stadt Mutzschen beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen. (Straßenbaubeitragssatzung – SBS 2008).
Abstimmungsergebnis: nicht beschlossen
Beschluss Nr.: 290/02/09
Der Stadtrat der Stadt Mutzschen beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes
der Haushaltssatzung 2009 in der Zeit vom 09.03.2009 bis 17.03.2009. Weiter besteht die Möglichkeit in der Zeit vom 18.03.2009 – 26.03.2009 gegen den Entwurf Einwände zu
erheben.
Beschluss Nr.: 291/02/09
Der Stadtrat der Stadt Mutzschen beschließt, dass die Stadt Mutzschen zu der am
07. Juni 2009 stattfindenden Stadtratswahl einen Wahlkreis mit einem Wahlbezirk bildet. Dieser Wahlbezirk stimmt mit dem für die am gleichen Tag stattfindende Europawahl sowie für die am 30.08.2009 stattfindende Landtagswahl und die am 27.09.2009 stattfindende Bundestagswahl überein.
Beschluss Nr.: 292/02/09
Der Stadtrat der Stadt Mutzschen beschließt die Besetzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 07. Juni 2009:
Vorsitzender: Herr Steffen Wahle
Stellv. Vorsitzender: Frau Ute Näser
Beisitzer Schriftführer: Frau Martina Schöne
Beisitzer: Herr Rudi Wentzlaff
Stellv. Beisitzer: Frau Dorit Born
Stellv. Beisitzer: Herr Lutz Haferkorn
Der Gemeindewahlausschuss nimmt gleichzeitig die Aufgaben des Briefwahlvorstandes war.
Beschluss Nr.: 293/02/09
Der Stadtrat der Stadt Mutzschen beschließt für die private Nutzung des Versammlungsraumes im Feuerwehrgerätehaus für die FFW-Mitglieder ein reduziertes Entgelt in Höhe von 50,00 € bei einer Nutzung von 48 h, einschließlich Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Strom). Für jede weitere Nutzung bis 24 h werden zusätzlich 25,00 € Nutzungsentgelt fällig.
Alle anderen Festlegungen (Heizkostenpauschale und Gebühr für die Endreinigung) des beschlossenen Nutzungsvertrages vom 23.09.2008 mit Beschluss Nr.: 267/09/08 behalten auch bei der privaten Nutzung durch die Kameraden der FFW ihre volle Gültigkeit.
Beschluss Nr.: 294/02/09
Der Stadtrat der Stadt Mutzschen beschließt für die Nutzung des Saales der ehemaligen Großküche in der Hauptstraße 33, 04688 Mutzschen folgende Nutzungsentgelte:
Nutzung des Saales von der Bühne bis zur Trennwand:
Bei einer Nutzung bis 48 h 150,00 €
Für jede weitere Nutzung bis 24 h werden
zusätzlich 75,00 € fällig.
Nutzung des kompletten Saales
Bei einer Nutzung bis 48 h 300,00 €
Für jede weitere Nutzung bis 24 h werden
zusätzlich 150,00 € fällig.
Im Nutzungsentgelt sind sämtliche Betriebskosten wie Strom, Wasser, Abwasser inbegriffen.
Bei jeglicher Nutzung ist der Nachweis betreffs Bereitstellung von Dixi- Toiletten bzw. eines Toilettenwagens vorzulegen. Die Anmietung der Sanitäreinrichtungen geht zu Lasten des Mieters.
Der Mietgegenstand ist nach Abschluss der Nutzung wieder gereinigt zu übergeben.

